Zuerst einmal wünsche ich allen Leserinnen und Lesern (die wenigen die es wohl hoffentlich gibt) ein gutes neues Jahr! Ich hoffe ihr seid alle gut und unfallfrei ins neue Jahr gerutscht. Wir schreiben mittlerweile Tag zwei anno 2019 und die Arbeit hat mich wieder voll erfasst. Gut so!
PPFH – Portrait Photographers for Humanity
In den letzten Stunden von 2018 habe ich wie auch schon die Jahre zuvor meinen Beitrag im Rahmen der PPFH – “Portrait Photographers for Humanity” – geleistet. Eine Idee, die ursprünglich mal von Frank (Link) aufgegriffen wurde. Ich hatte in 2018 viele tolle Begegnungen, und habe gutes Geld verdient. Davon etwas an andere zurückzugeben, die vielleicht nicht so viel Glück hatten wie ich ist mir eine Herzensangelegenheit. Humedica (Link) aus Kaufbeuren darf sich wieder über meine Spende freuen.
Desweiteren habe ich beim 5. Charity Run des FT Jahn Landsbergs etwas Geld in die Spendenbox (geht an das Kinderhospitz in Memmingen und an die Arche Landsberg) geworfen, und auch der kleine Leukämiepatient vom Ammersee bzw. seine Mutti freut sich hoffentlich über die Unterstützung die ich ihm zukommen ließ.
Steuern
Dank eurem Vertrauen in 2018 und den damit verbundenen Umsatz wechsle ich für 2019 zur Regelbesteuerung. Das bedeutet, dass ich ab dem 1. Januar 2019 Mehrwertsteuer auf meinen Angeboten und Rechnungen ausweise, und diese ans Finanzamt abführe. Andere Unternehmer würden eine solche Veränderung mit einem Schulterzucken abtun, für mich ist das etwas Besonderes da es zeigt, dass meine Kunden zufrieden sind mit meiner Arbeit. Ansonsten wäre dieser Schritt nicht möglich. Ade Kleinunternehmerregelung.
Mehrwertsteuer – Was heißt das für Privatkunden?
Für Privatkunden ändert sich nichts, da diese auch bisher schon immer Bruttopreise bekommen haben. Auch bei bereits vorhandenen Verträgen bleibt es bei den abgeschlossenen Auftragssummen. Die Steuer wird vom vereinbarten Preis abgezogen und dem Finanzamt zugeführt.
Und für Firmenkunden?
Firmenkunden erhalten eine Nettorechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für den Vorsteuerabzug.
AGB – Anpassung notwendig
Leider macht der Wechsel zur Regelbesteuerung wohl auch eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig. Welche Anpassungen das im Detail sind, kommt in den nächsten Tagen auf. Bereits bestehende Kundenbeziehungen werden entsprechend informiert.
Ansonsten steht die eine oder andere Optimierung in meinen Abläufen an, um effizienter und zeitsparender Arbeiten zu können.
Dann lasst uns mal 2019 anpacken!